FAQ – Die häufigsten Fragen
In unseren FAQ beantwortet unser Umzugsunternehmen die häufigsten Fragen rund um das Thema Umzug und umziehen. Sollten Sie die Antwort auf Ihre spezielle Frage vermissen, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter nehmen sich die Zeit und beantworten gerne alle Ihre Fragen.
Wann sollte ich ein Umzugsunternehmen beauftragen?
Bei einem Umzug in Eigenregie ist erheblicher Aufwand und organisatorisches Talent gefragt. Wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht, oder einer der Fahrer kurzfristig ausfällt, kann jedoch auch der am sorgfältigsten geplante Umzug ins Wasser fallen. Das Beauftragen einer professionellen Umzugsfirma sichert Sie gegen solche Fälle ab und sorgt dafür, dass der Umzug für Sie zu einer entspannten Angelegenheit wird.
Wie weit im Voraus sollte ich meinen Umzug buchen?
Gerade im Sommer oder an Wochenenden ist die Nachfrage nach unserem Umzugsservice besonders groß. Daher gilt: Je früher, desto besser! Wenn Sie Ihre Anfragen 1-2 Monate im Voraus tätigen, stehen die Chancen für Sie gut, Ihren Wunschtermin zu bekommen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich gerne telefonisch bei uns nach der Verfügbarkeit Ihres Wunschdatums (0821 / 567 348 16).
Wie hoch sind die Kosten für meinen Umzug?
Eine Vielzahl von Faktoren haben Einfluss darauf, wie hoch die Kosten Ihres Umzuges ausfallen. Dazu zählen z.B. die Anzahl der beteiligten Umzugshelfer, die Menge und Größe des Umzugsgutes und natürlich die in Anspruch genommene Zeit. Unter: Preise finden Sie eine detailliertere Auflistung unserer Kostenpositionen.
Wann und wie muss ich den Umzug bezahlen?
Die Umzugskosten können Sie entweder per Barzahlung oder per EC-Kartenzahlung am Umzugstag begleichen. Des Weiteren ist eine Vorüberweisung möglich. Beachten Sie jedoch, dass hierbei die Zahlung spätestens 7 Tage vor dem Umzug eingegangen sein muss.
Was sind die Kosten für eine Entrümpelung/Haushaltsauflösung?
Die Kosten einer Entrümpelung richten sich nach Art und Menge der zu entsorgenden Materialien:
- Wertstoffgemisch: 29,75 € / pro m³ zzgl. 19 % MwSt.
- Elektrogeräte (z.B. Hi-Fi, TV): 23,80 € / Stk. zzgl. 19 % MwSt.
- Haushaltsgeräte (z.B. Trockner, Waschmaschinen): 35,70 € / Stk. zzgl. 19 % MwSt.
Wer haftet für Schäden während des Umzugs?
Unsere Spedition kommt für eventuell entstanden Schäden bei dem Umzug auf, WENN wir die Ware vorher verpacken und uns damit von der vorherigen Unversehrtheit Ihres Umzugsgutes überzeugen konnten.
Muss ich die Kartons für meinen Umzug selbst packen?
Wir stellen Ihnen eine umfangreiche Auswahl an Verpackungsmaterialien zur Verfügung oder verpacken Ihre Möbel auf Wunsch auch selbst.
Kann ich meine Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Wann übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für den Umzug als Hartz-IV-Empfänger?
Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten für Umzüge, die nach Meinung des Arbeitsamtes als “erforderlich“ gelten. Dazu zählen im Allgemeinen: z.B. das Aufnehmen einer Arbeitstätigkeit und ein weiter Arbeitsweg, Familienzuwachs, der eine größere Wohnung erforderlich macht, eine veränderte Lebenssituation aufgrund einer Trennung, Scheidung, etc. oder eine Wohnung, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr zumutbar ist.
Wann und wo muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Wenn Sie im neuen Zuhause angekommen sind, sollten Sie so schnell es Ihnen möglich ist, Ihre Adresse an einige Behörden und Institutionen mitteilen. Sie sollten das Einwohnermeldeamt, die KFZ Zulassungsstelle, das Finanzamt sowie die GEZ und Ihre Versorger für Gas, Wasser und Strom verständigen. Ggf. sollten Sie noch die Agentur für Arbeit, Ihren Internet- und Telefonanbieter, Krankenkasse und Versicherung. Sicherheitshalber sollten Sie bei der Post einen Nachsendeantrag einrichten, damit keine wichtigen Dokumente auf dem Postweg abhandenkommen.